Gilt das auch für uns, wenn wir nur an Unternehmen verkaufen?
Die neuen Regeln betreffen Werbung gegenüber Verbrauchern. Es genügt aber,
dass sich die Werbung auch an Verbraucher richtet. Eine frei zugängliche Website,
ein Messeauftritt oder eine Produktverpackung, die im Handel sichtbar ist, reicht dafür
in der Regel aus.
Gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Werbemittel?
Nein. Weder für laufende Kampagnen noch für bereits im Markt befindliche
Verpackungen und Etiketten. Ab dem 27. September 2026 gilt das neue Recht uneingeschränkt.
Wir haben ein anerkanntes Siegel – reicht das?
Nicht automatisch. Erstens muss das zugrunde liegende Zertifizierungssystem
die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere die Überwachung durch einen vom
Systeminhaber unabhängigen Dritten. Zweitens muss sich das Siegel inhaltlich auf genau die
Aussage beziehen, die Sie damit belegen wollen.
Dürfen wir noch „klimaneutral" schreiben?
Nicht, wenn die behauptete Wirkung ganz oder teilweise auf Kompensation
beruht. Aussagen über tatsächlich erreichte, nachgewiesene Emissionsminderungen bleiben
möglich, wenn Berechnungsmethode, Bezugsgröße und Zeitraum klar benannt sind.
Was kostet eine Prüfung?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Für den Umfang einer
Prüfung machen wir Ihnen anschließend ein transparentes Festpreis- oder Budgetangebot.
Ist der Schnellcheck eine Rechtsberatung?
Nein. Er dient der ersten Orientierung. Die rechtliche Bewertung hängt von
der konkreten Formulierung, Gestaltung, Nachweislage, Reichweite und Gesamtwirkung der
jeweiligen Kommunikation ab.