Green Claims & neues UWG Schnellcheck starten
Neues UWG ab 27. September 2026

Ihre grüne Werbung könnte bald abmahnfähig sein.

Ab dem 27. September 2026 gelten deutlich verschärfte Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Es gibt keine Übergangsfrist und keinen Bestandsschutz. Machen Sie den kostenlosen Schnellcheck – acht Fragen, Ergebnis sofort.

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Tage
27.09.2026 — Drittes Gesetz zur Änderung des UWG,
BGBl. 2026 I Nr. 43
Der Schnellcheck

Acht Fragen. Ein Ergebnis.

Umweltclaims, Nachhaltigkeitssiegel, Klimaziele und umweltbezogene Marken. Beantworten Sie jede Frage mit Ja oder Nein – jede Ja-Antwort ist ein Warnsignal.

Sind Ihre Umweltaussagen ab dem 27.09.2026 noch zulässig?

Der Schnellcheck führt Sie durch acht Risikofragen und zeigt Ihnen anschließend in einer Ampelbewertung, ob in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

  • Ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Adresse
  • Ergebnis direkt auf dem Bildschirm
  • Entwickelt von Fachanwältinnen für gewerblichen Rechtsschutz

Dieser Schnellcheck dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt keine Prüfung des Einzelfalls. Rechtsgrundlagen: Richtlinie (EU) 2024/825 und Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 12. Februar 2026.

Frage 1 von 8

Diese Punkte sollten Sie prüfen lassen

    Ausführlicher 30-Punkte-Check als PDF

    Die rechtliche Bewertung hängt von der konkreten Formulierung, Gestaltung, Nachweislage, Reichweite und Gesamtwirkung der jeweiligen Kommunikation ab.

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags. Ihr Check-Ergebnis wird automatisch mitgesendet – so können wir Ihre Situation sofort einordnen.

    Ihre Angaben behandeln wir streng vertraulich. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.

    Vielen Dank – Ihre Anfrage ist unterwegs.

    Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns direkt unter +49 89 90 42 27 51-0.

    Rechtslage

    Was sich am 27. September 2026 ändert

    Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des UWG setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2024/825 („EmpCo-Richtlinie") um. Der Begriff der Umweltaussage wird erstmals gesetzlich definiert – und er ist weit: Er erfasst Texte, Bilder, grafische Elemente, Symbole, Etiketten, Markennamen, Firmennamen und Produktbezeichnungen.

    01

    Allgemeine Umweltaussagen werden zum Regelfall-Problem

    „Nachhaltig", „grün", „umweltfreundlich", „ökologisch", „klimafreundlich": Wer solche Begriffe nicht klar und hervorgehoben auf demselben Medium erläutert, muss eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen – etwa nach dem EU Ecolabel oder einem Typ-I-Umweltzeichen nach EN ISO 14024.

    02

    Klimaneutralität durch Kompensation wird unzulässig

    Produktbezogene Werbung mit „klimaneutral", „CO₂-neutral" oder „klimapositiv", die auf dem Zukauf von Kompensationszertifikaten beruht, wird grundsätzlich verboten. Betroffen sind auch Aussagen über verringerte oder positive Klimawirkung.

    03

    Nachhaltigkeitssiegel brauchen ein echtes Zertifizierungssystem

    Selbst entwickelte Siegel sind unzulässig. Private Siegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen, das allen Unternehmen offensteht, Verstöße sanktioniert und dessen Einhaltung von einem unabhängigen Dritten überwacht wird – unabhängig auch vom Systeminhaber.

    04

    Marken und Produktnamen können selbst zur Umweltaussage werden

    Ein Blattsymbol, ein Grünton, eine Silbe „eco" im Produktnamen: Auch mittelbare und bildliche Aussagen fallen unter die Definition. Das betrifft Ihr Markenportfolio unmittelbar – und wird in der öffentlichen Diskussion bislang kaum beachtet.

    Keine Übergangsfrist. Kein Bestandsschutz.
    Auch Werbemittel, Verpackungen und Etiketten, die heute bereits im Markt sind, müssen ab dem 27. September 2026 den neuen Anforderungen entsprechen.
    Praxis

    Aus riskanten Claims werden belastbare Aussagen

    Die Spezifizierung muss klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium erfolgen – durch Fettdruck, farbliche Markierung oder Einrahmung. Nicht im Kleingedruckten und nicht auf einer verlinkten Unterseite.

    RiskantKlimafreundliche Verpackungen.
    Spezifiziert100 % der für die Herstellung dieser Verpackungen verwendeten Energie stammt aus erneuerbaren Quellen.
    Riskant100 % Baumwolle (bio).
    SpezifiziertAus biologischem Anbau mit natürlicher Schädlingsbekämpfung.
    RiskantWir sind klimaneutral.
    SpezifiziertWir haben unsere Emissionen in Scope 1 und 2 zwischen 2020 und 2025 um 42 % reduziert. Berechnungsgrundlage: [Standard], geprüft durch [Sachverständige].
    Betroffene

    Betroffen ist praktisch jedes Unternehmen, das mit Umweltargumenten wirbt

    Die neuen Regeln gelten für Werbung gegenüber Verbrauchern. Es genügt, dass sich Ihre Kommunikation auch an Verbraucher richtet – eine öffentlich zugängliche Website reicht dafür regelmäßig aus. Auch reine B2B-Hersteller sind deshalb betroffen.

    Hersteller & Markenartikler Handel & E-Commerce Verpackungs- & Konsumgüterindustrie Lebensmittel & Getränke Textil & Mode Bau- & Baustoffindustrie Chemie & Reinigungsmittel Werbe- & Kreativagenturen Marketing-, Legal- & Compliance-Teams
    Konsequenzen

    Was passiert, wenn Sie nichts tun

    Abmahnen können Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale, Verbraucherverbände und die Deutsche Umwelthilfe. Die Kosten einer vorbeugenden Prüfung liegen typischerweise weit unter denen eines einzigen Verfügungsverfahrens.

    Zusammenarbeit

    So gehen wir vor

    Schritt 01

    Schnellcheck

    Sie beantworten acht Fragen und sehen sofort, in welchen Bereichen Prüfbedarf besteht.

    Schritt 02

    Kostenlose Ersteinschätzung

    Wir sprechen 20 Minuten über Ihre konkrete Situation und sagen Ihnen, was zu tun ist – und was nicht. Unverbindlich.

    Schritt 03

    Prüfung und Umstellung

    Wir prüfen Claims, Siegel, Verpackungen und Marken, formulieren rechtssichere Alternativen und richten Ihren internen Freigabeprozess ein.

    Die Kanzlei

    Ihre Ansprechpartnerinnen

    SimonGraeser ist eine auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierte Kanzlei in München. Wir beraten mittelständische Unternehmen zu Marken, Designs, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Werbekommunikation – und begleiten sie durch die Umstellung auf das neue UWG.

    SimonGraeser ist IP²
    Ihre Ideen sind unsere Verantwortung.

    Karin Simon
    Rechtsanwältin
    Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
    Susanne Graeser
    Rechtsanwältin, LL.M.
    Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
    Uhlandstraße 2 · 80336 München
    Tel. +49 89 90 42 27 51-0 · contact@simongraeser.law
    Vertiefung

    Sie möchten wissen, wo blinde Flecken bestehen?

    Unser ausführlicher 30-Punkte-Check vertieft die Prüfung und erfasst zusätzlich interne Prozesse, Vergleichsangaben, Systemgrenzen, bestehende Werbemittel und den konkreten Umstellungsbedarf vor dem 27. September 2026.

    30-Punkte-Check herunterladen
    Häufige Fragen

    Was Unternehmen uns jetzt fragen

    Gilt das auch für uns, wenn wir nur an Unternehmen verkaufen?
    Die neuen Regeln betreffen Werbung gegenüber Verbrauchern. Es genügt aber, dass sich die Werbung auch an Verbraucher richtet. Eine frei zugängliche Website, ein Messeauftritt oder eine Produktverpackung, die im Handel sichtbar ist, reicht dafür in der Regel aus.
    Gibt es eine Übergangsfrist für bestehende Werbemittel?
    Nein. Weder für laufende Kampagnen noch für bereits im Markt befindliche Verpackungen und Etiketten. Ab dem 27. September 2026 gilt das neue Recht uneingeschränkt.
    Wir haben ein anerkanntes Siegel – reicht das?
    Nicht automatisch. Erstens muss das zugrunde liegende Zertifizierungssystem die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen, insbesondere die Überwachung durch einen vom Systeminhaber unabhängigen Dritten. Zweitens muss sich das Siegel inhaltlich auf genau die Aussage beziehen, die Sie damit belegen wollen.
    Dürfen wir noch „klimaneutral" schreiben?
    Nicht, wenn die behauptete Wirkung ganz oder teilweise auf Kompensation beruht. Aussagen über tatsächlich erreichte, nachgewiesene Emissionsminderungen bleiben möglich, wenn Berechnungsmethode, Bezugsgröße und Zeitraum klar benannt sind.
    Was kostet eine Prüfung?
    Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Für den Umfang einer Prüfung machen wir Ihnen anschließend ein transparentes Festpreis- oder Budgetangebot.
    Ist der Schnellcheck eine Rechtsberatung?
    Nein. Er dient der ersten Orientierung. Die rechtliche Bewertung hängt von der konkreten Formulierung, Gestaltung, Nachweislage, Reichweite und Gesamtwirkung der jeweiligen Kommunikation ab.
    Nächster Schritt

    Lassen Sie Ihre Werbeaussagen frühzeitig prüfen, bevor eine Abmahnung droht!

    20 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Wir sagen Ihnen, wo Sie stehen und was bis zum 27. September 2026 zu tun ist.

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